Generalübernehmer (GÜ)
Unternehmer in der Baubranche, der den Neubau im festgelegten Umfang organisiert. Es wird ein Bauwerkvertrag mit dem GÜ geschlossen. Der GÜ erbringt keine baulichen Leistungen, sondern beauftragt alle Gewerke an dritte Handwerksbetriebe.


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