Festzins
Für einen bestimmten Zeitraum –meist 5,10 oder 15 Jahre bei Hypothekendarlehen vertraglich festgelegter Zinssatz. Während der Zinsfeststellungsfrist ist gemäß §609 BGB eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei einer über den Zeitraum von 10 Jahren hinausgehenden Zinsfeststellungsfrist kann eine Kündigung bereits nach 10 Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Nach Ablauf des Zinsfeststellungszeitraums werden die Zinskonditionen im Rahmen einer Abschlussfinanzierung neu vereinbart.


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